Siebenschläfer bemerkt man meist wen sie einen Dachboden oder in Zwischenwände- oder decken in Gebäuden eindringen (meist sobald es draussen kälter wird).
Sie sind insbesondere an typischen Nage- und Kratzgeräuschen wahrzunehmen.
Siebenschläfer nagen auch gerne an Dämmungen und Kabeln, was zu baulichen und funktionellen Schäden führen kann.
Die Tiere stehen unter Artenschutz und dürfen nicht bekämpft werden.
Dennoch müssen Sie eine störende Anwesenheit der Tiere nicht einfach ertragen.
Durch bauliche Maßnahmen lassen sich z.B. Eintrittspunkte in das Gebäude verschließen.
Ein Schabenbefall kann anhand von verschiedenen Spuren erkannt werden. Hier erfahren Sie auf welche Hinweise Sie achten müssen.
Sieben- und Gartenschläfer stehen unter Artenschutz und dürfen nicht bekämpft werden.
Unter Beachtung von tierschutz- und naturschutzrechtlichen Regelungen können dennoch geeignete Maßnahmen erbracht werden, die Sie vor Schäden schützen können.
Um festzustellen ob es sich tatsächlich um einen Siebenschläfer handelt besteht zum Beispiel die Möglichkeit die betroffenen Bereiche mit einem mobilen Kamerasystem zu überwachen. Hierdurch lassen sich Verhaltensweisen der Tiere und deren Eintrittspunkte in das Gebäude erkennen.
Durch Verschließung der Eintrittspunkte lassen sich die Probleme i.d.R. lösen.
Auch eine Vergrämung der Tiere bietet eine Möglichkeit. Allerdings darf diese während der Säugezeit der Jungen ohne Sondererlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde nicht durchgeführt werden.
Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten.
Um einem Befall von Ratten möglichst vorzubeugen empfehlen sich folgende Maßnahmen:
Aussehen :
Größe:
Gewicht:
Farbe:
Kennzeichen:
Vorkommen :
Nahrung :
Lebensweise / Verhalten :
Entwicklung :